Festliche Momente auf der DonauWeihnachtsfeiern am Schiff in Wien

Erleben Sie Ihre glanzvolle Weihnachtsfeier am Schiff!

Foto: Vier Personen mit Heißgetränken auf dem Freideck eines festlich dekorierten Schiffes. Donaukanal und Brücke bei Dämmerung.

Weihnachtsfeiern am Schiff

Eine Weihnachtsfeier auf dem Schiff verbindet festliche Stimmung, winterliche Ausblicke entlang der Donau und besondere Momente mit Familie, Freund:innen oder Kolleg:innen.

Ob Firmenweihnachtsfeier, Jahresausklang mit dem Team oder festliche Feier mit Familie und Freund:innen: An Bord der DDSG Blue Danube wird Ihre Weihnachtsfeier in Wien zu einem besonderen Erlebnis.

Unsere Schiffe bieten den passenden Rahmen für kleine Gesellschaften ebenso wie für größere Gruppen. Vom Empfang mit Punsch über das gemeinsame Weihnachtsessen bis zum gemütlichen Ausklang an Bord entsteht eine Atmosphäre, die klassische Restaurants oder Veranstaltungsräume kaum bieten können.

Festlich dekorierte Salons, Freidecks mit Panoramablick und kulinarische Angebote schaffen eine außergewöhnliche Location für Firmenweihnachtsfeiern und private Feiern auf der Donau.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Weihnachtsfeier auf dem Schiff in Wien
  • Exklusive Location auf der Donau
  • Firmenweihnachtsfeiern und private Feiern
  • Festlich dekorierte Schiffe in der Adventzeit
  • Individuelle Extras nach Wunsch
  • Panoramablick auf die Skyline

So könnte Ihre Weihnachtsfeier am Schiff aussehen

Festliche Atmosphäre & Weihnachtszauber

Vorschlag Zeitplan und Buffet

18:30–19:00 UHR | EINSTIEG & EMPFANG

Das weihnachtlich geschmückte Schiff steht bereit, um die Donau im Winterkleid zu erleben. Bei Punsch, Glühwein und Braterdäpfeln stimmen Sie sich gemeinsam mit Ihren Gästen auf einen besonderen Abend ein.

19:00 – 22:00 UHR | SCHIFFFAHRT

Feiern Sie an Bord der Wiener Adventschiff-Flotte. Die rund dreistündige Schifffahrt führt entlang der winterlichen Donauszenerie in Wien. Ihre Gäste nehmen an liebevoll dekorierten Tischen Platz, während die Bordgastronomie mit einem weihnachtlichen Buffet für kulinarische Höhepunkte sorgt.

22:00 – 23:00 UHR | AUSKLANG

Lassen Sie den Abend gemeinsam mit Ihren Gästen in stimmungsvoller Atmosphäre am angelegten Schiff ausklingen.

Extras

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihrer Weihnachtsfeier eine individuelle Note zu verleihen.

  • Blumenschmuck
  • Stuhlhussen
  • Roter Teppich
  • Livemusik, z. B. ein DJ
  • Unterhaltungsprogramm

Weihnachtszauber an Bord

Galerie

Weihnachtszauber an Bord

Festlich dekorierte Schiffe, stimmungsvolle Salons und liebevolle Weihnachtsdekoration an Bord der DDSG Blue Danube Adventschiffe.

Foto: Festlich geschmückter Weihnachtsbaum mit goldenen und weißen Kugeln im Salon der MS Admiral Tegetthoff.Foto: Salon der MS Kaiserin Elisabeth mit festlich gedeckten Tischen, Weihnachtsgirlanden und Donaublick in der Dämmerung.Foto: Weihnachtlich dekorierter Salon der MS Admiral Tegetthoff mit Christbäumen, Girlanden und festlich gedeckten Tischen.Foto: Barbereich der MS Kaiserin Elisabeth mit Weihnachtsdeko, Girlanden an den Geländern und festlich gedeckten Tischen.Foto: Festlich dekoriertes Buffet an Bord der MS Admiral Tegetthoff mit Tannengrün, Weihnachtsmann und Winterdeko.Foto: Salon der MS Kaiserin Elisabeth mit weihnachtlicher Dekoration, gedeckten Tischen und Girlanden entlang der Fensterfront.Foto: Elegant gedeckter Tisch mit Weinflasche, Gläsern und silber-goldener Weihnachtsdekoration auf einem festlich geschmückten Schiff.Foto: Goldfarbener Weihnachtsstern als Dekoration in der MS Kaiserin Elisabeth, mit unscharfen Lichtern und Fenstern im Hintergrund.

Die Flotte der DDSG Blue Danube in Wien

Foto: MS Admiral Tegetthoff fährt auf der Donau unter blauem Himmel und zeigt ihre moderne Schiffssilhouette.

Das größte Charterschiff der FlotteMS Admiral Tegetthoff

Das Schiff eignet sich neben Themenfahrten ideal für Präsentationen, Seminare sowie Feiern und Veranstaltungen aller Art. Großzügige Freiflächen und ein stilvolles Ambiente an Bord schaffen den passenden Rahmen für unterschiedlichste Anlässe.

Heimathafen: Reichsbrücke

Foto: MS Kaiserin Elisabeth auf der Donau in Wien vor Uferlandschaft und Gebäuden der Wiener Skyline.

Die Elegante mit Panorama-RundumsichtMS Kaiserin Elisabeth

Schon der erste Anblick der MS Kaiserin Elisabeth vermittelt Eleganz und Außergewöhnlichkeit. Das rundum begehbare Außendeck versprüht maritimes Kreuzfahrtflair und macht jede Veranstaltung zu einem besonderen Erlebnis.

Heimathafen: Marina

Foto: MS Vienna der DDSG Blue Danube auf der Donau in Wien vor der Skyline mit DC Tower und Donauturm.

Das Charterschiff mit WOW-EffektMS Vienna

Die MS Vienna beeindruckt mit ihrer klaren Eleganz und stillvollen Ausstattung. Das großzügige Hauptdeck bietet ausreichend Platz für Veranstaltungen aller Art, während das versenkbare Buffet für einen besonderen WOW-Effekt an Bord sorgt.

Heimathafen: Reichsbrücke

Foto: MS Vindobona auf dem Donaukanal in Wien, im Hintergrund die Urania mit Sternenwarte.

Das legendäre Hundertwasser-SchiffMS Vindobona

Nicht umsonst bezeichnete Friedensreich Hundertwasser die MS Vindobona als “Lustschiff zum Träumen”. Die besondere Ausstattung des berühmten österreichischen Künstlers macht das Schiff einzigartig und sorgt für ein außergewöhnliches Ambiente für alle Gäste.

Heimathafen: Schwedenplatz

Foto: MS Wien auf der Donau in Wien vor der Kaiserjubiläumskirche. Fahrgäste an Bord und auf dem Sonnendeck.

Das beliebte StadtschiffMS Wien

Die gut gewählte Bestuhlungsvarianten, das zeitlose Interieur und die angenehme Größe des Schiffes schaffen ein angenehmes Ambiente an Bord. Für Veranstaltungen stehen ein Sound-System mit Funkmikrofon, Bildschirme sowie ein Beamer mit Leinwand zur Verfügung. Die nutzbaren Innenbereiche und das charmante Freideck bieten für jede Veranstaltung und Wetterlage den passenden Rahmen.

Heimathafen: Schwedenplatz

Foto: MS Blue Danube auf dem Donaukanal in Wien vor modernen Ufergebäuden. Fahrgäste auf dem Oberdeck.

Die kleine VielseitigeMS Blue Danube

Der exklusive Kapitänssalon am Oberdeck und der begehbare Bugbereich am Hauptdeck machen die MS Blue Danube zu einem vielseitigen Schiff mit besonderem Charme. Die einladende Atmosphäre an Bord bietet den passenden Rahmen für unterschiedlichste Veranstaltungen.

Heimathafen: Schwedenplatz

Preisbeispiele – gültig bis 31.12.2026

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 350 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.700,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Marina

Sitzplätze: 220 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.700,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 149 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 120 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 4.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 118 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 48 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.100,00

Die Preisbeispiele beziehen sich auf eine abendliche Veranstaltung mit 4,5 bis 5 Stunden Dauer inklusive rund 3 Stunden Schifffahrt.

Die angegebene Sitzplatzkapazität gilt bei Bestuhlung mit Buffet und Tanzfläche.

Anlegestellen, Termine und Beginnzeiten auf Anfrage sowie nach Verfügbarkeit. Die maximale Gästeanzahl richtet sich nach der gewählten Tischanordnung und Veranstaltungsform (Buffet oder Menü).

Preisbeispiele 2027 – gültig ab 01.01.2027

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 350 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.900,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Marina

Sitzplätze: 220 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.900,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 149 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 4.100,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 120 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 4.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 118 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.900,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 48 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.200,00

Die Preisbeispiele beziehen sich auf eine abendliche Veranstaltung mit 4,5 bis 5 Stunden Dauer inklusive rund 3 Stunden Schifffahrt.

Die angegebene Sitzplatzkapazität gilt bei Bestuhlung mit Buffet und Tanzfläche.

Anlegestellen, Termine und Beginnzeiten auf Anfrage sowie nach Verfügbarkeit. Die maximale Gästeanzahl richtet sich nach der gewählten Tischanordnung und Veranstaltungsform (Buffet oder Menü).

Beratung und Kontakt – Charter

Beratung & Charteranfrage

Wir beraten Sie gerne!

Das Charterteam begleitet Sie von der ersten Idee über die Planung und Organisation bis hin zur Umsetzung Ihres Events und sorgen für einen reibungslosen Ablauf an Bord.

DDSG Blue Danube Schiffahrt GmbH
1020 Wien, Handelskai 265
Tel.: +43 1 588 80-900
E-Mail: [email protected]

Gerne beraten wir Sie persönlich bei einem vereinbarten Gesprächstermin oder einer individuellen Schiffsbesichtigung.

Charterbedingungen

Die folgenden Vertragsbedingungen finden auf jeden von der DDSG Blue Danube Schifffahrt GmbH in der Personenschifffahrt abgeschlossenen Chartervertrag Anwendung, sofern nicht in dem betreffenden Chartervertrag Vereinbarungen schriftlich festgelegt wurden. Im folgenden wird die DDSG Blue Danube Schifffahrt GmbH als Beförderer und der Vertragspartner als Charterer bezeichnet.

  1. Der Beförderer stellt dem Charterer das Schiff inklusive Besatzung samt Treib- und Schmierstoffen und eingedeckter Haftpflichtversicherung zu Verfügung. Im Charterpreis sind diese Kosten inkludiert. Abgaben wie Vergnügungssteuer und Musikschutz gehen zu Lasten des Charterers und sind auch von ihm abzuführen. Änderungen dieser Kosten nach Abschluss des Chartervertrages und vor Beendigung der vereinbarten Beförderung berechtigen den Beförderer den Charterpreis verhältnismäßig zu ändern. Der Charterpreis laut Chartervertrag ist spätestens vor Beginn lt. diesem Vertrag festgesetzten Reise fällig. Etwaige Änderungen des Beförderers, die in diesem Charterpreis nicht enthalten sind und vom Beförderer ausgelegt werden, sind vom Charterer in der Währung zu ersetzen, in der der Beförderer Rechnung legt. Der Charterer hat diese Aufwendung sofort nach Rechungserhalt zu erstatten.
  2. Im Verhältnis Beförderung – Passagier gilt, soweit im folgenden oder im Chartervertrag nicht gesonderte Regelungen getroffen wurden, der Personentarif des Beförderers in der letztgültigen Fassung.
  3. Der Beförderer ist ausschließlich für das Erbringen der Beförderungsleistung mit dem im Vetrag bezeichneten Schiff (Schiffen) und zu den darin festgelegten Konditionen verantwortlich. Soweit nicht diese Beförderungsleistungen betroffen sind, lehnt der Beförderer jede Verantwortung für die Erfüllung des vom Charterer gegenüber dem Kunden des Charterers abgeschlossenen Veranstaltungsprogramms ab und zwar auch in den Fällen, in denen aus Gründen außerhalb des Einflussbereiches des Beförderers das Veranstaltungsprogramm des Charterers nicht oder nicht zur Gänze abgewickelt werden konnte oder hierdurch bedingte Abweichungen vom Veranstaltungsprogramm dem Charterer zusätzliche Kosten verursachten. Der Beförderer wird Aufwendungen bzw. Schadenersatzleistungen des Charterers an dessen Kunden nur insofern abgelten, als diese im Vertrag ausdrücklich festgehalten sind.
  4. Punkt wurde gestrichen.
  5. Erhält der Charterer Kenntnis, dass Kunde/Reisende des Charterers an Bord eines vertragsgegenständlichen Schiffes zu Schaden gekommen sind oder wird ein Schadenersatzanspruch gegen den Charterer wegen eines solchen Schadens erhoben, ist der Charterer gehalten, dem Beförderer hiervon sofort Mitteilung zu erstatten. Der Charterer nimmt zur Kenntnis, dass der Rechtsweg gegen den Beförderer erst dann zulässig ist, wenn und insoweit der Versicherer des Beförderers den Schadenersatz schriftlich abgewiesen hat.
  6. Wird der Charterer wegen Schäden an Reisenden oder deren Gepäck in Anspruch genommen, die der Beförderer zu vertreten hat, ist der Charterer verpflichtet, dem Beförderer den Streit zu verkünden, wodurch der Beförderer in die Lage versetzt wird, über die Prozessführung zu bestimmen.
  7. Bei Schadenersatzansprüchen von Kunden/Reisenden des Charterers, die mit der Leistung des Beförderers nicht im Zusammenhang stehen, aber gegen den Beförderer erhoben werden, wird der Charterer den Beförderer in jeder Hinsicht schad- und klaglos halten.
  8. Im Falle von Erdbeben, Krieg und damit in Zusammenhang stehenden Sabotageakten, Aufruhr und Plünderungen, Streik, behördlichen Verfügungen sowie Ereignissen höherer Gewalt, Beförderungshindernissen, Hoch- und Niederwasser oder anderen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Beförderers liegen, ist der Beförderer insbesondere zu nachfolgenden Maßnahmen berechtigt:
    a) entweder die Reise zu verschieben, zu verkürzen oder ganz ausfallen zu lassen.
    b) das Schiff zu tauschen.
    c) die Reise in einem anderen als dem angekündigten Hafen beginnen oder enden zu lassen.
  9. Der Beförderer ist berechtigt, das gecharterte Schiff durch ein anderes Schiff oder andere Schiffe auch fremder Reeder, die für die vereinbarte Beförderung geeignet sind, zu ersetzen.
  10. Punkt wurde gestrichen.
  11. An Bord des Schiffes des Beförderer besorgen selbständige Unternehmen als Pächter des Beförderers das Führen der Bordrestaueration. Der Beförderer hat daher auf die Qualität und die Art der Bordverpflegung keinen Einfluss und übernimmt in diesem Zusammenhang keine wie immer geartete Haftung.
  12. Die vom Beförderer im Fahrplan angegebenen Zeiten sind Annäherungszeiten. Der Beförderer garantiert nicht die Einhaltung dieser Zeiten und hat das Recht vom Fahrplan abzuweichen, wenn es Umstände, die außerhalb des Einflusses des Beförderers liegen und insbesondere die Sicherheit der Beförderer betreffen, notwendig erscheinen lassen.
  13. Der Charterer trägt dafür Sorge, dass die Passagiere die Zoll- und Passbestimmungen, die Bestimmungen der Gesundheitsbehörde und alle anderen einschlägigen Gesetze und Verordnungen in den Ländern erfüllt, in denen eine Anlandung vorgesehen ist. Kosten, die mit der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen verbunden sind, gehen zu lasten des Charterers.
  14. Über Maßnahmen bei unmittelbar auftretenden Hindernissen in der Durchführung der Reise ist ausschließlich die Schiffsführung zu entscheiden befugt. Der Beförderer haftet nicht für einen hieraus resultierende Verzögerung der Reise und sich etwa ergebende Schadenersatzansprüche der Kunden/Reisenden des Charterers gegen diesen. Vielmehr übernimmt der Charterer die Verpflichtung, die Geschäftsbedingungen gegenüber seinen Kunden/Reisenden auf im Schiffsverkehr mögliche Behinderungen abzustellen. Sollten Verspätungen aus Gründen eintreten, die der Beförderer zu vertreten hat, so hat der Beförderer das Recht, zu entscheiden, ob die Passagiere auf Kosten des Beförderers zu ihren Wohnsitzen zurückkehren oder aber in Hotels nach Wahl des Beförderers bis zu Durchführung der Beförderung untergebracht werden.
  15. Treffen die Passagiere nicht rechtzeitig zur Einschiffung ein, so ist der Beförderer nicht dazu verpflichtet, die Reise mit Verspätung anzutreten. In diesem Fall steht dem Beförderer frei, das Schiff mit Verspätung zu einem mit dem Charterer zu vereinbarenden Zuschlag zum Charterpreis einzusetzen oder die Reise als vom Charterer storniert zu betrachten und die vereinbarten Stornogebühren zu berechnen.
  16. Der Beförderer kann vom Chartervertrag – unbeschadet der im Chartervertrag vorgesehenen Kündigungsklausel – ohne Einhaltung einer Frist absehen
    a) bei schweren Vertragsverletzungen seitens des Charterers, insbesondere wenn der Charterer den Preis nicht zu den vereinbarten Bedingungen erlegt.
    b) wenn über die Vermögenswerte des Charterers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder der Konkurs mangels Masse abgewiesen wird. Diese Fälle sind einem Storno gleichzusetzen, so dass die im Chartervertrag vorgesehenen Stornogebühren fällig werden.
  17. Die Vertragspartner sind berechtigt, vom Chartervertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die im Punkt 8 genannten Umstände länger als 7 Kalendertage andauern. Tritt der Charterer aus anderen Gründen vom Vertrag zurück, wird die vereinbarte Stornogebühr sofort fällig. Tritt jedoch der Charterer zu dem Zweck zurück, um mit einem anderen Reeder einen Chartervertrag für die gleiche Beförderung abzuschließen, so hat der Beförderer Anspruch auf Ersatz des vollen Charterpreises. Der Rücktritt vom Vertrag ist in jedem Fall schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax zu erklären.
  18. Der Charterer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Beförderers berechtigt, seine Ansprüche aus dem Chartervertrag ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten oder den gecharterten Schiffsraum zur Ganze oder teilweise einem Dritten zu überlassen.
  19. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die im diesem Vertrag vereinbarten Preise Nettopreise darstellen, von denen keinerlei Provision, auch nicht in abgeleiteter form, bezahlt werden kann.
  20. Die Vertragspartner werden bemüht sein, alle entstehenden Streitigkeiten auf gütlichem Weg zu bereinigen. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, so wird die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit Wien Innere Stadt sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
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