Mehr als ein VeranstaltungsortBusinessevents auf dem Wasser

Setzen Sie Ihr Event auf der Donau eindrucksvoll in Szene.

Foto: Drei Personen beim Business Lunch an Bord eines DDSG-Schiffes. Speisen, Getränke und Donaublick durch die Fenster.

Firmenevents auf der Donau in Wien und der Wachau

Firmenevents auf dem Schiff bieten besondere Perspektiven und einen professionellen Rahmen für Meetings, Präsentationen und Feiern. Ob eine Tagung in Wien mit Blick auf die Donau, eine Kundenveranstaltung in der Wachau, eine Produktpräsentation auf dem Wasser oder ein Betriebsausflug mit dem Team: An Bord der DDSG Blue Danube erhält jedes Event eine passende Bühne.

Die Flotte der DDSG Blue Danube bietet Lösungen für kleine Gruppen ebenso wie für große Veranstaltungen. Moderne Bordtechnik mit Screens und Soundsystemen sowie eine einzigartige Atmosphäre auf der Donau schaffen den perfekten Rahmen für Meetings, Seminare, Workshops, Incentives und Firmenfeiern. Freidecks und stilvolle Salons mit Blick auf die Donau schaffen eine Atmosphäre, die klassische Veranstaltungsräume nicht bieten können.

Von der Präsentation über den Business Lunch bis zur Abendveranstaltung lassen sich unterschiedlichste Veranstaltungsformate an Bord umsetzen. Bestuhlung und technische Ausstattung passen sich flexibel an die Anforderungen des jeweiligen Firmenevents an.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Firmenevents auf der Donau in Wien und der Wachau
  • Eventlocation auf dem Wasser
  • Meetings, Seminare und Workshops an Bord
  • Betriebsausflüge, Incentives und Firmenfeiern
  • Flexible Raum- und Bestuhlungsvarianten
  • Technik für Präsentationen und Vorträge
  • Schiffe für unterschiedliche Gruppengrößen
  • Panoramablick auf Wien oder die Wachau

Die Flotte der DDSG Blue Danube

Foto: MS Admiral Tegetthoff fährt auf der Donau unter blauem Himmel und zeigt ihre moderne Schiffssilhouette.

Das größte Charterschiff der FlotteMS Admiral Tegetthoff

Das Schiff eignet sich neben Themenfahrten ideal für Präsentationen, Seminare sowie Feiern und Veranstaltungen aller Art. Großzügige Freiflächen und ein stilvolles Ambiente an Bord schaffen den passenden Rahmen für Ihren Anlass.

Heimathafen: Wien / Reichsbrücke

Foto: MS Kaiserin Elisabeth auf der Donau in Wien vor Uferlandschaft und Gebäuden der Wiener Skyline.

Die Elegante mit Panorama-RundumsichtMS Kaiserin Elisabeth

Schon der erste Anblick der MS Kaiserin Elisabeth vermittelt Eleganz und Außergewöhnlichkeit. Das rundum begehbare Außendeck versprüht maritimes Kreuzfahrtflair und macht jede Veranstaltung zu einem besonderen Erlebnis.

Heimathafen: Wien / Marina

Foto: MS Vienna der DDSG Blue Danube auf der Donau in Wien vor der Skyline mit DC Tower und Donauturm.

Das Charterschiff mit WOW-EffektMS Vienna

Die MS Vienna beeindruckt mit ihrer klaren Eleganz und stillvollen Ausstattung. Das großzügige Hauptdeck bietet ausreichend Platz für Veranstaltungen aller Art, während das versenkbare Buffet für einen besonderen WOW-Effekt an Bord sorgt.

Heimathafen: Wien / Reichsbrücke

Foto: MS Vindobona auf dem Donaukanal in Wien, im Hintergrund die Urania mit Sternenwarte.

Das legendäre Hundertwasser-SchiffMS Vindobona

Nicht umsonst bezeichnete Friedensreich Hundertwasser die MS Vindobona als “Lustschiff zum Träumen”. Die besondere Ausstattung des berühmten österreichischen Künstlers macht das Schiff einzigartig und sorgt für ein außergewöhnliches Ambiente für alle Gäste.

Heimathafen: Wien / Schwedenplatz

Foto: MS Wien auf der Donau in Wien vor der Kaiserjubiläumskirche. Fahrgäste an Bord und auf dem Sonnendeck.

Das beliebte StadtschiffMS Wien

Das charmante Freideck, das zeitlose Interieur und die angenehme Größe des Schiffes schaffen ein angenehmes Ambiente an Bord. Für Veranstaltungen stehen ein Sound-System mit Funkmikrofon, Bildschirme sowie ein Beamer mit Leinwand zur Verfügung.

Heimathafen: Wien / Schwedenplatz

Foto: MS Blue Danube auf dem Donaukanal in Wien vor modernen Ufergebäuden. Fahrgäste auf dem Oberdeck.

Die Kleine mit dem maritimen TouchMS Blue Danube

Der exklusive Kapitänssalon am Oberdeck und der begehbare Bugbereich am Hauptdeck machen die MS Blue Danube zu einem vielseitigen Schiff mit besonderem Charme. Die einladende Atmosphäre an Bord bietet den passenden Rahmen für unterschiedlichste Veranstaltungen.

Heimathafen: Wien / Schwedenplatz

Foto: MS Dürnstein auf der Donau in der Wachau vor bewaldeten Hängen und felsigen Uferbereichen.

Der Stolz der WachauMS Dürnstein

Die MS Dürnstein vereint modernes Design mit Anklängen an die einzigartige Landschaft der Wachau. Das über 300 m² große Sonnendeck lädt dazu ein, die vorbeiziehende Donaulandschaft aus nächster Nähe zu erleben und echtes Schifffahrtsgefühl zu genießen.

Heimathafen: Krems / Stein

Foto: MS Wachau auf der Donau vor bewaldetem Ufer, Bäumen und teilweise bewölktem Himmel.

Der Klassiker im maritimen ChicMS Wachau

Als Klassiker der österreichischen Donauschifffahrt verbindet die MS Wachau zeitlose Eleganz mit maritimem Charme. Die ausgewogene Bauform, großzügigen Außenbereiche und das stilvolle Ambiente an Bord machen jede Fahrt durch die Wachau zu einem besonderen Erlebnis.

Heimathafen: Melk / Hafenspitz

Foto: MS Austria auf der Donau vor grünen Ufern der Wachau, mit Panoramafenstern, Sonnendeck und idyllischer Flusslandschaft.

Die Elegante der WachauMS Austria

Die MS Austria überzeugt mit ihrer eleganten Erscheinung und einer hochwertigen Ausstattung an Bord. Edle Materialien, großzügige Bereiche und das stilvolle Ambiente verleihen dem Schiff seinen unverwechselbaren Charakter und schaffen eine außergewöhnliche Atmosphäre.

Heimathafen: Krems / Stein

Preisbeispiele – gültig bis 31.12.2026

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 350 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.700,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Marina

Sitzplätze: 220 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.700,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 149 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 120 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 4.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 118 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 48 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.100,00

Abfahrt / Ankunft: Krems / Stein

Sitzplätze: 246 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.700,00

Abfahrt / Ankunft: Melk / Hafenspitz

Sitzplätze: 242 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.700,00

Abfahrt / Ankunft: Krems / Stein

Sitzplätze: 200 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 7.300,00

Die Preisbeispiele beziehen sich auf eine abendliche Veranstaltung mit 4,5 bis 5 Stunden Dauer inklusive rund 3 Stunden Schifffahrt.

Die angegebene Sitzplatzkapazität gilt bei Bestuhlung mit Buffet und Tanzfläche.

Anlegestellen, Termine und Beginnzeiten auf Anfrage sowie nach Verfügbarkeit. Die maximale Gästeanzahl richtet sich nach der gewählten Tischanordnung und Veranstaltungsform (Buffet oder Menü).

Preisbeispiele – gültig ab 01.01.2027

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 350 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.900,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Marina

Sitzplätze: 220 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.900,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 149 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 4.100,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Reichsbrücke

Sitzplätze: 120 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 4.800,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 118 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.900,00

Abfahrt / Ankunft: Wien / Schwedenplatz

Sitzplätze: 48 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 3.200,00

Abfahrt / Ankunft: Krems / Stein

Sitzplätze: 246 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.900,00

Abfahrt / Ankunft: Melk / Hafenspitz

Sitzplätze: 242 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 6.900,00

Abfahrt / Ankunft: Krems / Stein

Sitzplätze: 200 Gäste

Preis exkl. 10 % USt.: ab € 7.300,00

Die Preisbeispiele beziehen sich auf eine abendliche Veranstaltung mit 4,5 bis 5 Stunden Dauer inklusive rund 3 Stunden Schifffahrt.

Die angegebene Sitzplatzkapazität gilt bei Bestuhlung mit Buffet und Tanzfläche.

Anlegestellen, Termine und Beginnzeiten auf Anfrage sowie nach Verfügbarkeit. Die maximale Gästeanzahl richtet sich nach der gewählten Tischanordnung und Veranstaltungsform (Buffet oder Menü).

Beratung und Kontakt – Charter

Beratung & Charteranfrage

Wir beraten Sie gerne!

Das Charterteam begleitet Sie von der ersten Idee über die Planung und Organisation bis hin zur Umsetzung Ihres Events und sorgen für einen reibungslosen Ablauf an Bord.

DDSG Blue Danube Schiffahrt GmbH
1020 Wien, Handelskai 265
Tel.: +43 1 588 80-900
E-Mail: [email protected]

Gerne beraten wir Sie persönlich bei einem vereinbarten Gesprächstermin oder einer individuellen Schiffsbesichtigung.

Charterbedingungen

Die folgenden Vertragsbedingungen finden auf jeden von der DDSG Blue Danube Schifffahrt GmbH in der Personenschifffahrt abgeschlossenen Chartervertrag Anwendung, sofern nicht in dem betreffenden Chartervertrag Vereinbarungen schriftlich festgelegt wurden. Im folgenden wird die DDSG Blue Danube Schifffahrt GmbH als Beförderer und der Vertragspartner als Charterer bezeichnet.

  1. Der Beförderer stellt dem Charterer das Schiff inklusive Besatzung samt Treib- und Schmierstoffen und eingedeckter Haftpflichtversicherung zu Verfügung. Im Charterpreis sind diese Kosten inkludiert. Abgaben wie Vergnügungssteuer und Musikschutz gehen zu Lasten des Charterers und sind auch von ihm abzuführen. Änderungen dieser Kosten nach Abschluss des Chartervertrages und vor Beendigung der vereinbarten Beförderung berechtigen den Beförderer den Charterpreis verhältnismäßig zu ändern. Der Charterpreis laut Chartervertrag ist spätestens vor Beginn lt. diesem Vertrag festgesetzten Reise fällig. Etwaige Änderungen des Beförderers, die in diesem Charterpreis nicht enthalten sind und vom Beförderer ausgelegt werden, sind vom Charterer in der Währung zu ersetzen, in der der Beförderer Rechnung legt. Der Charterer hat diese Aufwendung sofort nach Rechungserhalt zu erstatten.
  2. Im Verhältnis Beförderung – Passagier gilt, soweit im folgenden oder im Chartervertrag nicht gesonderte Regelungen getroffen wurden, der Personentarif des Beförderers in der letztgültigen Fassung.
  3. Der Beförderer ist ausschließlich für das Erbringen der Beförderungsleistung mit dem im Vetrag bezeichneten Schiff (Schiffen) und zu den darin festgelegten Konditionen verantwortlich. Soweit nicht diese Beförderungsleistungen betroffen sind, lehnt der Beförderer jede Verantwortung für die Erfüllung des vom Charterer gegenüber dem Kunden des Charterers abgeschlossenen Veranstaltungsprogramms ab und zwar auch in den Fällen, in denen aus Gründen außerhalb des Einflussbereiches des Beförderers das Veranstaltungsprogramm des Charterers nicht oder nicht zur Gänze abgewickelt werden konnte oder hierdurch bedingte Abweichungen vom Veranstaltungsprogramm dem Charterer zusätzliche Kosten verursachten. Der Beförderer wird Aufwendungen bzw. Schadenersatzleistungen des Charterers an dessen Kunden nur insofern abgelten, als diese im Vertrag ausdrücklich festgehalten sind.
  4. Punkt wurde gestrichen.
  5. Erhält der Charterer Kenntnis, dass Kunde/Reisende des Charterers an Bord eines vertragsgegenständlichen Schiffes zu Schaden gekommen sind oder wird ein Schadenersatzanspruch gegen den Charterer wegen eines solchen Schadens erhoben, ist der Charterer gehalten, dem Beförderer hiervon sofort Mitteilung zu erstatten. Der Charterer nimmt zur Kenntnis, dass der Rechtsweg gegen den Beförderer erst dann zulässig ist, wenn und insoweit der Versicherer des Beförderers den Schadenersatz schriftlich abgewiesen hat.
  6. Wird der Charterer wegen Schäden an Reisenden oder deren Gepäck in Anspruch genommen, die der Beförderer zu vertreten hat, ist der Charterer verpflichtet, dem Beförderer den Streit zu verkünden, wodurch der Beförderer in die Lage versetzt wird, über die Prozessführung zu bestimmen.
  7. Bei Schadenersatzansprüchen von Kunden/Reisenden des Charterers, die mit der Leistung des Beförderers nicht im Zusammenhang stehen, aber gegen den Beförderer erhoben werden, wird der Charterer den Beförderer in jeder Hinsicht schad- und klaglos halten.
  8. Im Falle von Erdbeben, Krieg und damit in Zusammenhang stehenden Sabotageakten, Aufruhr und Plünderungen, Streik, behördlichen Verfügungen sowie Ereignissen höherer Gewalt, Beförderungshindernissen, Hoch- und Niederwasser oder anderen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Beförderers liegen, ist der Beförderer insbesondere zu nachfolgenden Maßnahmen berechtigt:
    a) entweder die Reise zu verschieben, zu verkürzen oder ganz ausfallen zu lassen.
    b) das Schiff zu tauschen.
    c) die Reise in einem anderen als dem angekündigten Hafen beginnen oder enden zu lassen.
  9. Der Beförderer ist berechtigt, das gecharterte Schiff durch ein anderes Schiff oder andere Schiffe auch fremder Reeder, die für die vereinbarte Beförderung geeignet sind, zu ersetzen.
  10. Punkt wurde gestrichen.
  11. An Bord des Schiffes des Beförderer besorgen selbständige Unternehmen als Pächter des Beförderers das Führen der Bordrestaueration. Der Beförderer hat daher auf die Qualität und die Art der Bordverpflegung keinen Einfluss und übernimmt in diesem Zusammenhang keine wie immer geartete Haftung.
  12. Die vom Beförderer im Fahrplan angegebenen Zeiten sind Annäherungszeiten. Der Beförderer garantiert nicht die Einhaltung dieser Zeiten und hat das Recht vom Fahrplan abzuweichen, wenn es Umstände, die außerhalb des Einflusses des Beförderers liegen und insbesondere die Sicherheit der Beförderer betreffen, notwendig erscheinen lassen.
  13. Der Charterer trägt dafür Sorge, dass die Passagiere die Zoll- und Passbestimmungen, die Bestimmungen der Gesundheitsbehörde und alle anderen einschlägigen Gesetze und Verordnungen in den Ländern erfüllt, in denen eine Anlandung vorgesehen ist. Kosten, die mit der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen verbunden sind, gehen zu lasten des Charterers.
  14. Über Maßnahmen bei unmittelbar auftretenden Hindernissen in der Durchführung der Reise ist ausschließlich die Schiffsführung zu entscheiden befugt. Der Beförderer haftet nicht für einen hieraus resultierende Verzögerung der Reise und sich etwa ergebende Schadenersatzansprüche der Kunden/Reisenden des Charterers gegen diesen. Vielmehr übernimmt der Charterer die Verpflichtung, die Geschäftsbedingungen gegenüber seinen Kunden/Reisenden auf im Schiffsverkehr mögliche Behinderungen abzustellen. Sollten Verspätungen aus Gründen eintreten, die der Beförderer zu vertreten hat, so hat der Beförderer das Recht, zu entscheiden, ob die Passagiere auf Kosten des Beförderers zu ihren Wohnsitzen zurückkehren oder aber in Hotels nach Wahl des Beförderers bis zu Durchführung der Beförderung untergebracht werden.
  15. Treffen die Passagiere nicht rechtzeitig zur Einschiffung ein, so ist der Beförderer nicht dazu verpflichtet, die Reise mit Verspätung anzutreten. In diesem Fall steht dem Beförderer frei, das Schiff mit Verspätung zu einem mit dem Charterer zu vereinbarenden Zuschlag zum Charterpreis einzusetzen oder die Reise als vom Charterer storniert zu betrachten und die vereinbarten Stornogebühren zu berechnen.
  16. Der Beförderer kann vom Chartervertrag – unbeschadet der im Chartervertrag vorgesehenen Kündigungsklausel – ohne Einhaltung einer Frist absehen
    a) bei schweren Vertragsverletzungen seitens des Charterers, insbesondere wenn der Charterer den Preis nicht zu den vereinbarten Bedingungen erlegt.
    b) wenn über die Vermögenswerte des Charterers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder der Konkurs mangels Masse abgewiesen wird. Diese Fälle sind einem Storno gleichzusetzen, so dass die im Chartervertrag vorgesehenen Stornogebühren fällig werden.
  17. Die Vertragspartner sind berechtigt, vom Chartervertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die im Punkt 8 genannten Umstände länger als 7 Kalendertage andauern. Tritt der Charterer aus anderen Gründen vom Vertrag zurück, wird die vereinbarte Stornogebühr sofort fällig. Tritt jedoch der Charterer zu dem Zweck zurück, um mit einem anderen Reeder einen Chartervertrag für die gleiche Beförderung abzuschließen, so hat der Beförderer Anspruch auf Ersatz des vollen Charterpreises. Der Rücktritt vom Vertrag ist in jedem Fall schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes oder Telefax zu erklären.
  18. Der Charterer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Beförderers berechtigt, seine Ansprüche aus dem Chartervertrag ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten oder den gecharterten Schiffsraum zur Ganze oder teilweise einem Dritten zu überlassen.
  19. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die im diesem Vertrag vereinbarten Preise Nettopreise darstellen, von denen keinerlei Provision, auch nicht in abgeleiteter form, bezahlt werden kann.
  20. Die Vertragspartner werden bemüht sein, alle entstehenden Streitigkeiten auf gütlichem Weg zu bereinigen. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, so wird die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit Wien Innere Stadt sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
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